gaskontrolle wohnwagen

Gaskontrolle in Wohnmobilen

Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt. Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch geprüfte Kontrolleure kontrolliert werden müssen. Weitere Informationen durch die offizielle Stelle: Arbeitskreis-LPG.

Flüssiggasanlagen sind weit verbreitet und werden auch beim Camping und an Veranstaltungen eingesetzt. Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, kommt es doch immer wieder zu schweren Zwischenfällen.
Die gesetzlichen Grundlagen verlangen nun neu eine regelmässige Kontrolle von Flüssiggasanlagen. Regelmässige Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn. Diese Kontrollen sind somit auch im Interesse der Allgemeinheit. Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Standbetreiber an Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.

Neu verlangen die gesetzlichen Grundlagen, dass künftig in der Schweiz nur noch qualifizierte Personen eine Gaskontrolle an Wohnmobilen, Caravans, Schiffen oder Veranstaltungen vornehmen dürfen. Sie finden die Liste der vom Arbeitskreis LPG geprüften Gaskontrolleure unter diesem Link.

Ein Verzeichnis von Gaskontrolleuren mit Anerkennung des Arbeitskreises LPG bietet auch caravaningusisse.

Camper kaufen

Wohnmobil, Reisemobil, Motorcaravan oder Camper kaufen?

In der Schweiz ist es nicht verboten mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig zu fahren! In der Schweiz ist es verboten mit dem Velo auf Trottoir zu fahren! Man trägt keine Geldbörse mit sich herum sondern ein Portemonnaie. Und in den Strassen der Stadt verkehren keine Strassenbahnen sondern Trams.

Das sind offensichtliche Beispiele für die Besonderheiten der Schweiz, die mittlerweile auch unseren deutschen Nachbarn bekannt sind. Aber wie verhält es sich mit der Welt des Caravanings?

Während in Deutschland Camper primär für eine sich auf Campingplätzen aufhaltende Person steht, wird in der Schweiz, darunter gerade in der Region Bern, primär ein Wohnmobil verstanden.

Motorisiert
Grundsätzlich bedeuten Wohnmobil, Reisemobil, Motorcaravan oder Camper in der Schweiz das Gleiche. Es sind motorisierte Fahrzeuge mit Wohnaufbau (Schlafen, Wohnen, Kochen).

Gezogen
Im Gegensatz dazu stehen die Begriffe Wohnwagen und Caravan für die von einem Personenwagen gezogenen Campingfahrzeuge.

Sonderfall staatliche Instanzen
Wirklich kompliziert wird es jedoch, wenn man noch Schweizer Amtsdeutsch mit einbezieht. Denn beim Bund werden Caravans als Wohnanhänger bezeichnet und Wohnmobile mit Motor werden als Wohnwagen (Wagen sind für staatliche Stellen die Bezeichnung für selbstfahrend oder motorisiert) ausgewiesen.

Alles klar? Dann kann es jetzt auch losgehen mit Camper kaufen! – Auch wenn das in den Ohren unserer nördlichen Nachbarn merkwürdig klingen kann.

Motorhomes nennt man manchmal noch amerikanische Wohnmobile, da diese in Amerika so benannt werden. Mobilhomes hingegen sind quasi einfache Chalets, die man auf einem grossen Anhänger transportieren kann, aber nicht wirklich über Räder und Motor verfügen.