Am 22. Februar 2017 hat der Bundesrat den neuen Flüssiggas-Artikel 32c der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) genehmigt und auf 1. April 2017 in Kraft gesetzt. Damit ist die gesetzliche Grundlage geschaffen, dass Flüssiggasanlagen sicher betrieben werden können, indem sie nur durch ausgebildete Installateure erstellt werden dürfen sowie regelmässig durch geprüfte Kontrolleure kontrolliert werden müssen. Weitere Informationen durch die offizielle Stelle: Arbeitskreis-LPG.
Flüssiggasanlagen sind weit verbreitet und werden auch beim Camping und an Veranstaltungen eingesetzt. Obwohl Flüssiggas bei korrekter Handhabung ungefährlich ist, kommt es doch immer wieder zu schweren Zwischenfällen.
Die gesetzlichen Grundlagen verlangen nun neu eine regelmässige Kontrolle von Flüssiggasanlagen. Regelmässige Gaskontrollen schützen nicht nur die Benutzer von Wohnmobilen, Wohnwagen und Schiffen sondern auch die Nachbarn. Diese Kontrollen sind somit auch im Interesse der Allgemeinheit. Aufgrund der Beanspruchung von Wohnmobilen und Schiffen ist ein Kontrollrhythmus von 3 Jahren festgelegt worden. Für Standbetreiber an Veranstaltungen gilt ein einjähriges Kontrollintervall.
Neu verlangen die gesetzlichen Grundlagen, dass künftig in der Schweiz nur noch qualifizierte Personen eine Gaskontrolle an Wohnmobilen, Caravans, Schiffen oder Veranstaltungen vornehmen dürfen. Sie finden die Liste der vom Arbeitskreis LPG geprüften Gaskontrolleure unter diesem Link.
Ein Verzeichnis von Gaskontrolleuren mit Anerkennung des Arbeitskreises LPG bietet auch caravaningusisse.