In der Schweiz ist es nicht verboten mit dem Fahrrad auf dem Gehsteig zu fahren! In der Schweiz ist es verboten mit dem Velo auf Trottoir zu fahren! Man trägt keine Geldbörse mit sich herum sondern ein Portemonnaie. Und in den Strassen der Stadt verkehren keine Strassenbahnen sondern Trams.
Das sind offensichtliche Beispiele für die Besonderheiten der Schweiz, die mittlerweile auch unseren deutschen Nachbarn bekannt sind. Aber wie verhält es sich mit der Welt des Caravanings?
Während in Deutschland Camper primär für eine sich auf Campingplätzen aufhaltende Person steht, wird in der Schweiz, darunter gerade in der Region Bern, primär ein Wohnmobil verstanden.
Motorisiert
Grundsätzlich bedeuten Wohnmobil, Reisemobil, Motorcaravan oder Camper in der Schweiz das Gleiche. Es sind motorisierte Fahrzeuge mit Wohnaufbau (Schlafen, Wohnen, Kochen).
Gezogen
Im Gegensatz dazu stehen die Begriffe Wohnwagen und Caravan für die von einem Personenwagen gezogenen Campingfahrzeuge.
Sonderfall staatliche Instanzen
Wirklich kompliziert wird es jedoch, wenn man noch Schweizer Amtsdeutsch mit einbezieht. Denn beim Bund werden Caravans als Wohnanhänger bezeichnet und Wohnmobile mit Motor werden als Wohnwagen (Wagen sind für staatliche Stellen die Bezeichnung für selbstfahrend oder motorisiert) ausgewiesen.
Alles klar? Dann kann es jetzt auch losgehen mit Camper kaufen! – Auch wenn das in den Ohren unserer nördlichen Nachbarn merkwürdig klingen kann.
Motorhomes nennt man manchmal noch amerikanische Wohnmobile, da diese in Amerika so benannt werden. Mobilhomes hingegen sind quasi einfache Chalets, die man auf einem grossen Anhänger transportieren kann, aber nicht wirklich über Räder und Motor verfügen.